Hohe Geldstrafe auf Spitzbergen: Eisbär durch Schiffshorn geweckt
NOK 50.000 Geldstrafe auf Spitzbergen, weil eine Person einen schlafenden Eisbären mit dem Schiffshorn aufweckte. Nach Angaben des Gouverneurs von Svalbard, Lars Fause, ereignete sich der Vorfall Anfang August im Lomfjorden an der Hinlopenstraße.
Jens Kröger·aktualisiert 20. August 2026

Ein Crewmitglied hatte das Horn absichtlich betätigt, nachdem die Besatzung das an Land ruhende Tier gesichtet hatte. Der Bär stand auf und zog weiter. Die Handlung wurde als vorsätzliche Störung nach dem Svalbard-Umweltgesetz eingestuft. Die Person akzeptierte die Strafe und zahlte, wie die Behörde am 13. August mitteilte.
Abstandsregeln und akustische Störung
Das Svalbard-Umweltgesetz verbietet es, Eisbären unnötig zu stören, anzulocken oder zu verfolgen. Der vorgeschriebene Mindestabstand liegt ganzjährig bei 300 Metern, zwischen dem 1. März und dem 30. Juni sogar bei 500 Metern. Bei Unterschreitung gilt Rückzugspflicht. Die Vorgaben gelten ausdrücklich für Wasserfahrzeuge ebenso wie für Fußgänger, Skifahrer und Schneemobilfahrer.
Entscheidend im aktuellen Fall: Die Grenzüberschreitung war keine räumliche Annäherung, sondern ein Schallereignis. Ein gezielt zur Störung eingesetztes Schiffshorn erfüllt den Tatbestand der unnötigen Störung, ohne dass das Boot den Sicherheitsabstand zum Tier unterschreitet. Akustische Provokation reicht als Tatbestand aus.
Bisherige Bußgelder und Begründung
Die Behörden verhängen solche Strafen regelmäßig. Im Juni 2024 wurden zwei Guides einer französischen Reederei mit je NOK 20.000 belangt, nachdem sie mit Schlauchbooten auf einen Eisbären mit Jungtier an einem Walkadaver zugefahren waren. 2022 traf es einen ausländischen Guide, der eine Kajakgruppe wiederholt an einen ruhenden Bären heranmanövrierte. Das Tier wich mehrfach aus, fraß nicht weiter.
Gouverneur Fause begründete das höhere Strafmaß von NOK 50.000 mit der erwiesenen Vorsätzlichkeit. Die Behörden verweisen zudem auf die Folgen des Klimawandels: Schwindende Meereisflächen setzen die Tiere unter Druck, weshalb jede vermeidbare Störung stärker ins Gewicht fällt.
Worauf Anbieter und Crew achten müssen
Wer eine Bootstour durch den Archipel bucht oder mit eigenem Schiff anreist, sollte vor Reiseantritt drei Punkte prüfen: Die Route führt mit hoher Wahrscheinlichkeit durch bekannte Eisbärengebiete wie Hinlopen oder Storfjord. Der Anbieter muss eine Genehmigung der lokalen Behörde mitführen. Jede Person an Bord muss vor dem Auslaufen über Sichtungsprotokoll, Abstandsregel und Hornverbot belehrt sein, dokumentiert und nachvollziehbar.
Eisbären beobachten ist Privileg, nicht Mitmachprogramm. Wer das Horn zur Provokation nutzt, zahlt dafür. Wer die Regeln nicht kennt, bleibt besser an Land.